Jahresprogramm
Das Jahresprogramm wird jeweils vom Vorstand an die Generalversammlung vorgeschlagen und von dieser genehmigt. Der Vorstand gibt sich immer sehr viel Mühe das Programm für alle Mitglieder aktuell und interessant zu gestalten. Natürlich ist der Vorstand für das Gelingen des Programmes und der einzelnen Durchführungen immer wieder die aktive Teilnahme der Mitglieder angewiesen.
Nicht im Jahresprogramm enthalten sind die Ausführungsdaten und Orte der Bach- und Seebewirtschaftung. Die Planung, Organisation und Durchführung dieser Tätigkeiten ist sehr stark wetterabhängig. Jedoch kann im Grossen und Ganzen gesagt werden, dass die Bachbewirtschaftung zwischen den Monaten November und Februar durchgeführt wird.